leistungsangebot

ERSTELLUNG VON IMMOBILIENWERTGUTACHTEN ZUR ERMITTLUNG DES VERKEHRSWERTES (MARKTWERT) IHRER IMMOBILIE

 

 

Wie wird der Verkehrswert nach § 194 BauGB definiert?

 

„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

 

Je nach persönlichem Wunsch erstelle ich Ihnen ein Kurzgutachten oder ein ausführliches Gutachten gemäß § 194 BauGB für Ihre Immobilie. Deutschlandweit.

 

 

Aber wo genau liegt der Unterschied?

 

Ein Kurzgutachten in der Immobilienbewertung beinhaltet lediglich eine kurze und stichpunktartige Beschreibung der wesentlichen Grundstücks- und Gebäudemerkmale.

Ein Kurzgutachten kann nicht bei Vermögensauseinandersetzungen, zur Vorlage bei Gericht oder bei einer Behörde verwendet werden. Weiterhin bleiben ggf. wertbeeinflussende Rechte oder Belastungen unberücksichtigt.

Es bietet Ihnen lediglich eine vage Orientierung über den Wert Ihrer Immobilie.

 

Ein Vollgutachten gemäß §194 BauGB in der Immobilienbewertung beinhaltet eine detaillierte Beschreibung der Grundstücks- und Gebäudemerkmale. Ein ausführliches Gutachten kann bei Vermögensauseinandersetzungen, zur Vorlage bei Gericht oder bei einer Behörde verwendet werden. Weiterhin werden ggf. wertbeeinflussende Rechte oder Belastungen berücksichtigt.

 

 

 

Ich erstelle für Sie individuelle, aussagekräftige Marktwertgutachten in Form von:

  • Sachwertgutachten
  • Ertragswertgutachten
  • Vergleichswertgutachten

inklusive der Bewertung von Rechten und Belastungen an Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten wie:

  • Erbbaurecht
  • Wohnungsrecht/Wohnrecht
  • Nießbrauch
  • Wegerecht
  • Notweg
  • Leitungsrecht
  • Überbau
  • Reallast
  • Baulast
  • Denkmalschutz

 

 

Wann ist ein Verkehrswertgutachten unerlässlich?

  • Regelung von Erbschaftsangelegenheiten
  • Regelung von Vermögensauseinandersetzungen
  • Beleihung durch ein Kreditinstitut bzw. zur Vorlage bei einem Kreditinstitut
  • Regelung von Scheidung
  • Umfinanzierung
  • Vorbereitung des Verkaufes des Bewertungsobjektes
  • Vorbereitung des Kaufes des Bewertungsobjektes
  • Vorbereitung einer Schenkung des Bewertungsobjektes
  • Vorlage beim Finanzamt
  • uvm.

 

In seltenen Fällen reicht es auch aus, eine einfache Marktwerteinschätzung Ihrer Immobilie vornehmen zu lassen. Gern berate ich Sie diesbezüglich und schätze auf Anfrage den Wert Ihres Grundstücks, Wohnhauses oder sonstigen Gebäudes. 

 

 

Durch meine Ausbildung zur DEKRA zertifizierten sachverständigen für Immobilienbewertung D2 verfüge ich über ein fundiertes Fachwissen und stehe Ihnen jederzeit mit meiner Kompetenz in allen Belangen der Immobilienbewertung zur Verfügung.